Nach positiver Prüfung erhalten Sie von uns eine Bestätigung als „Tippgeber“. Anschließend nehmen wir Kontakt zum Eigentümer auf und vereinbaren einen persönlichen Termin. Nach Zustandekommen eines qualifizierten Alleinauftrags zum Verkauf der Immobilie bzw. nach Beauftragung durch den Eigentümer beginnen wir mit der Vermarktung. Bei erfolgreicher Vermittlung durch uns und nach Eingang der Gesamtprovision auf unserem Geschäftskonto, erhalten Sie Ihre Tippgeberprovision. Wird die Vermittlungsprovision vom Käufer nicht gezahlt, erfolgt auch keine Auszahlung der Tippgeberprovision.
Sofern wir das Objekt bereits kennen oder bereits im Angebot haben, werden wir Sie umgehend, spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen, hierüber informieren. Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, Objekte ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Hinweis: Als Tippgeber müssen Sie nicht direkt tätig werden. Wir sichern Ihnen Diskretion zu und nehmen Ihren Tipp auf Wunsch auch gerne anonym auf.
* Die Tippgeber-Provision beinhaltet die gesetzliche MwSt. i.H.v. 19%
** Falls Sie zum Personenkreis gehören, der einem Standesrecht unterliegt (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, etc.): Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Angebot zur Zahlung einer "Tippgeberprovision" nicht an Personen gerichtet ist, die in einem besonders geschützten Vertrauensverhältnis zu Ihren Mandaten/Klienten stehen, bzw. denen es standesrechtlich untersagt ist derartige Provisionen zu berechnen oder anzunehmen. Selbstverständlich freuen wir uns aber über jede Empfehlung aus diesem Personenkreis, die ohne Beteiligungsmöglichkeit an unserer Provision zustande kommt.